Welche Schritte sind bei der Durchführung der GB Psych zu beachten?

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psych) fördert gesunde Mitarbeitende. Doch welche Schritte sind bei der Durchführung einer GB Psych zu beachten?

1. Festlegen von Tätigkeiten & Bereichen

Da sich die psychische Belastung sowohl nach Art der Tätigkeit unterscheiden kann als auch in Abhängigkeit von den Arbeitsbedingungen im Arbeits- oder Organisationsbereich variiert, können unterschiedliche begründete Einheiten gebildet werden. Hierbei ist es empfehlenswert, sich zunächst einen Überblick über die Tätigkeiten und Arbeitsbereiche eines Unternehmens zu verschaffen.

2. Ermittlung der psychischen Belastungen der Arbeit

Anschließend kann die psychische Belastung der Arbeit für die gewählten Einheiten ermittelt werden. Welche Belastungsfaktoren im Einzelnen zu berücksichtigen sind, ist mit Hinblick auf die konkreten Anforderungen und Bedingungen der Arbeit zu entscheiden. Grundsätzlich Branchen- und Tätigkeitsübergreifend sind folgende Belastungsfaktoren zu berücksichtigen:

  • Gestaltung von Arbeitszeit und -intensität
  • Handlungsspielraum
  • Soziale Beziehungen
  • Gestaltung der Arbeitsumgebungsbedingungen

3. Beurteilung der psychischen Belastungen der Arbeit

Die Beurteilung der ermittelten psychischen Belastung zielt darauf ab, einzuschätzen, ob Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Zur Beurteilung der einzelnen Belastungsfaktoren existieren in der Regel keine spezifischen, rechtlichen Festsetzungen, jedoch sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige, gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.

4. Entwicklung & Umsetzung von Maßnahmen

Wenn im Ergebnis der Beurteilung von psychischen Belastungen festgestellt wurde, dass Maßnahmen erforderlich sind, müssen in einem vierten Schritt geeignete Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Diese werden aus den Ergebnissen abgeleitet und sollten nachvollziehbar begründet sein.

5. Wirksamkeitskontrolle

Arbeitgebende müssen getroffene Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen. Nach einer angemessenen Frist wird in diesem Schritt kontrolliert, ob und inwiefern sich Belastungsfaktoren nach der Umsetzung von Maßnahmen, in der angestrebten Weise verändert haben. Die Wirksamkeitskontrolle kann beispielsweise in Form von teaminternen Workshops stattfinden.

6. Aktualisierung & Fortschreibung

Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf aktuelle Gegebenheiten beziehen, weswegen es empfehlenswert ist, ihre Aktualität in regelmäßigen Abständen zu prüfen und zu aktualisieren.

7. Dokumentation

Jeder Betrieb ist zu einer Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet (§ 6 ArbSchG). Hierbei muss erkennbar sein, dass die Beurteilung angemessen durchgeführt wurde.